Die verschiedenen Aufbereitungsmöglichkeiten von Hölzern
Recycling ist zu einem Faktor geworden, der aus der heutigen Industrie nicht mehr wegzudenken ist. Das Aufbereiten und die Wiederverwertung alten Materials, um daraus neue Produkte zu erschaffen, ist ein elementarer Bestandteil im Umweltschutz und der Ressourcenschonung. Auch Holz bildet hier keine Ausnahme. In diesem Artikel erklären wir, was Altholz überhaupt ist und wo der Unterschied zwischen der stofflichen und thermischen Verwertung liegt.
Was ist Altholz
Bei Altholz handelt es sich um den Oberbegriff für gebrauchtes Holz, Holzwerkstoffe und Holzreste. Ob Holz nach Definition der Altholzverordnung in diese Kategorie fällt oder nicht, hängt von der Entstehung ab. Auf Gebrauchtholz oder Industrierestholz aus der Holzbearbeitung und -verarbeitung, trifft die Definition zu. Gebrauchtholz fasst Holzabfälle diverser Kategorien zusammen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Verpackungen, Brandholz, Zäune sowie Bau- und Abbruchholz.
Nebenprodukte wie beispielsweise Sägespäne oder Waldrestholz zählen jedoch nicht dazu und sind daher kein Altholz im Sinne der Altholzverordnung (AltholzV). Entscheidend ist, ob das Holz als Abfall anfällt oder nicht. Abhängig von der Schadstoffbelastung, wird Altholz in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt: A I bis A IV.
Kategorie A I
A I umfasst naturbelassenes und unbehandeltes Altholz. Darunter fallen Euro- und Einwegpaletten, Obststeigen, Kisten, Verschläge, Kabeltrommeln (Herstellung nach 1989) Bretter und Dielen, Industrieresthölzer (z.B. Furnierreste), Massivholzmöbel, Baustellensortimente aus Massivholz (Schalungen), usw.
Voraussetzung für die Einstufen in die Altholzkategorie A I ist, dass
- die Materialien aus Massivholz (keine Holzwerkstoffe) hergestellt wurden und weder lasiert, lackiert oder sonst wie beschichtet sind und
- aufgrund der Herkunft der Materialien und ihres früheren Einsatzzwecks eine Schadstoffbelastung mit hinreichender Sicherheit nicht anzunehmen ist und auch keine sichtbaren Belastungen erkennbar sind oder
- durch Begutachtung und Sortierung und ggf. Analyse sichergestellt wird, dass keine nennenswerte Schadstoffbelastung vorliegt.
Kategorie A II
Unter A II fallen gestrichene, lackierte oder beschichtete Hölzer und Holzwerkstoffe sowie Gebrauchtmöbel. Die Kategorie A II umfasst alle bearbeiteten Hölzer oder Holzwerkstoffe bzw. daraus hergestellte Möbel, Küchen oder sonstige Produkte. Die Materialien müssen frei von PVC-Anhaftungen und anderen halogen-organischen Beschichtungen sowie frei von Holzschutzmitteln sein.
Beispiele hierfür sind Gebrauchtmöbel aus furnierten Spanplatten, Bau-Spanplatten (sofern sie nicht mit Fungiziden imprägniert wurden), Zuschnittreste und Fehlchgargen
Kategorie A III
Unter A III fallen vor allem Holzwerkstoffe (Möbel, Küchen) mit PVC- oder sonstigen halogen-organischen Beschichtungen, die holzschutzmittelfrei sind. Sie sind mit PVC-Beschichtungen, Kantenumleimern, oder Ähnlichem versehen.
Kategorie A IV
Hierzu zählen Althölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden oder die wegen ihrer Schadstoffbelastung nicht in die Kategorien A I bis A III fallen.
Beispiele hierfür sind:
- Konstruktionshölzer und Holzbalken
- Bahnschwellen
- Zaunholz
- und generell gesehen Holz, welches im Außenbereich eingesetzt worden ist.
PCB-Altholz bildet eine Ausnahme und wird als eigene Kategorie geführt. Dabei handelt es sich um Altholz, das polychlorierte Biphenyle enthält, wie es bei Dämm- und Schallschutzplatte der Fall ist. PCB-Altholz unterliegt einer eigenen Vorschrift und fällt nicht unter die Altholzverordnung.
Wie kann Altholz verwertet werden?
Bei der Verwertung von Altholz unterscheidet man zwischen der stofflichen und energetischen Verwertung. Die Abfallhierarchie nach KrWG legt fest, dass die stoffliche Verwertung stets Vorrang hat. Bevor das Altholz jedoch verwertet werden kann, wird es im ersten Schritt zunächst sortiert und anschließend zerkleinert. Aktuell werden gut 20 % des anfallenden Altholzes stofflich verwertet, 75 % thermisch. Die restlichen 5 % werden in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt. Letzteres ist allerdings nur der Fall, wenn das Altholz aufgrund von Stör- oder Schadstoffen weder stofflich noch thermisch verwertet werden kann.
Stoffliche Verwertung
Der Hintergedanke der stofflichen Verwertung besteht darin, dass aus Altholz ein neues Produkt geschaffen wird. In der Regel handelt es sich dabei um Spanplatten. Aber auch Faserplatten, Tischlerplatten, Sperrhölzer oder Furnierplatten entstehen aus Altholz. Die stoffliche Verwertung erfolgt anhand verschiedener Verfahren, die je nach Altholzkategorie Anwendung finden.
Für Altholz der Kategorien A I, A II und eingeschränkt A III:
Das Altholz wird zunächst zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen verarbeitet. Im Anschluss werden daraus die bereits angesprochenen Produkte hergestellt. Die stoffliche Verwertung von Althölzern der Kategorie I und II ist nur dann erlaubt, wenn die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Althölzer der Kategorie III dürfen nur dann stofflich verwertet werden, wenn Lackierungen und Beschichtungen zuvor zu großen Teilen entfernt wurden.
Für Altholz der Kategorien A I bis A IV:
Aus Altholz kann zudem Synthesegas gewonnen werden, das zur weiteren chemischen Nutzung sowie zur Herstellung von Aktivkohle oder Industrieholzkohle verwendet werden kann.
Thermische Verwertung
Bei der thermischen Verwertung wird Altholz anstelle primärer Energieträger wie beispielsweise Öl genutzt. Dieses Verfahren ist jedoch nur in speziellen Anlagen gestattet. Dazu zählen unter anderem:
“
- Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Kleinfeuerungsanlagen für Altholz der Kategorien A I und A II, wobei Altholz der Kategorie A II nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 30 Kilowatt oder mehr und nur in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung eingesetzt werden dürfen (§ 5 Abs.2 der 1. BImSchV).
- Immissionsschutzrechtlich genehmigte Biomasse(heiz)kraftwerke, in denen teilweise auch Frischholz eingesetzt wird. In den Heizkraftwerken wird nicht nur Wärme, sondern auch Strom erzeugt. Die Anforderungen an solche Anlagen unterscheiden sich nach den Altholzkategorien der eingesetzten Hölzer.
- Werden die Anlagen beschränkt auf die Altholzkategorien I bis II, ist eine Genehmigung nach 4. BImSchV unter Beachtung der TA-Luft ausreichend. Das in diesen Anlagen eingesetzte Altholz muss hierbei die Vorgaben in der Altholzverordnung einhalten.
- Anlagen, die die Anforderungen der 17. BImSchV erfüllen, sind auch für Altholz der Kategorien A III und A IV zulässig.
- Darüber hinaus kann Altholz auch in Ersatzbrennstoff-Kraftwerken, Müllheizkraftwerken und in Mitverbrennungsanlagen (z. B. Zementwerken) energetisch verwertet werden
“
– Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Sie suchen einen zuverlässigen Partner für die Entsorgung Ihres Altholzes? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!